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ArbG Darmstadt, 12.08.2005 - 12 Ca 309/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 12.08.2005 - 12 Ca 309/04
- LAG Hessen, 01.11.2005 - 4 Ta 475/05
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 8 R 239/07
Anspruch auf Leistungen nach dem Gesetz über die Zahlbarmachung von …
Auch die (grundsätzlich mögliche) Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen hat die Beklagte nicht wirksam, insbesondere nicht rechtzeitig beantragt Denn selbst bei theoretisch denkbarer Wertung der an den Berichterstatter persönlich adressierten Eingabe vom 1.12.2008 als entsprechende konkludente Antragstellung hätte es der Beklagten (die wusste, dass der Berichterstatter an diesem Tag bereits zu den am 2.12.2008 in Tel Aviv beginnenden Terminen anreisen musste) oblegen, dieses Schreiben so zu adressieren und zu versenden, dass es dem zuständigen Berichterstatter noch vor der Durchführung der Termine in Israel und nicht erst hinterher von der Geschäftsstelle des Gerichts vorgelegt werden konnte (zu dieser Obliegenheit vgl. z.B.Hessisches Landesarbeitsgericht (LAG) Beschluss vom 1.11.2005 - 12 Ca 309/04 -).Dieser Zweck kann nur erreicht werden, wenn beide Beteiligte bereit sind, die Standpunkte von Gericht und Gegner in einer mündlichen Verhandlung zur Kenntnis zu nehmen (Hessisches LAG Beschluss vom 1.11.2005 - 12 Ca 309/04 - LAG Brandenburg Beschluss vom 23.5.2000 - 3 Sa 83/00 -).
- LAG Hessen, 01.11.2005 - 4 Ta 475/05
Ladung - persönliches Erscheinen - Vertretung - Ordnungsgeld
Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 12. August 2005 - 12 Ca 309/04 - wird auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.